Ukraine-Krise: Treasurer stehen vor einigen Herausforderungen.

picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Michael Probst

03.03.22
Risiko Management

Das bedeutet der Ukraine-Krieg für Treasurer

Seit einer Woche herrscht offener Krieg in der Ukraine. Die internationalen Sanktionen haben zudem schwerwiegende Folgen für die Wirtschaft und das Finanzsystem. Finanzierung, Cash Management, Zahlungsverkehr, TMS: Das sollten Treasurer jetzt beachten.

Der Krieg in der Ukraine bewegt die Welt: Stunde für Stunde, Tage für Tag blickt man in das osteuropäische Land und die dortigen militärischen Auseinandersetzung. Leid, Vertreibung, Tod – das ganze Spektrum der Krieges entfaltet sich mitten in Europa. Seit dem vergangenen Wochenende haben westliche Regierungen inklusive Deutschland schwerwiegende Sanktionen gegen Russland in Kraft gesetzt. Die wichtigsten News für Treasurer fassen wir für Sie in unserem neu eingerichteten Ticker zusammen.  

Die Neuigkeiten überschlagen sich – und viele Finanzakteure scheuen sich zu kommentieren, weil die Lage denkbar unübersichtlich ist. Wir haben dennoch versucht, viele wichtige Entwicklungen aus Treasurer-Sicht zusammenzufassen. Sie sind breit gefächert, geht es doch um Zahlungsverkehr, Cash Management, Counterparty Riskmanagement, Finanzierungen und Treasury-Systeme. Hier der Überblick ohne den Anspruch auf Vollständigkeit.

Anleihemärkte stehen still

Die aktuellen Finanzierungsmöglichkeiten sind durch die Krise betroffen. Ab dem 15. Februar hatte sich am Euro-Bondmarkt bereits gezeigt, dass sich fast nur Unternehmen mit besonders guten Bonitäten an den Markt trauten. Darunter waren auch einige deutsche Konzerne, wie Siemens, die Deutsche Bahn und die Deutsche Börse. Doch seit dem Kriegsbeginn am 24. Februar steht der Markt still, zeigt eine Analyse der LBBW: Kein Unternehmen hat seither eine Euro-Anleihe platziert.  

Der Index iTraxx, zeigt, dass die Aufschläge für Investmentgrade-Emittenten gestiegen sind – allerdings nicht so panisch wie etwa zu Beginn der Coronakrise im Frühjahr 2020. Der Markt rechnet damit, dass die Zentralbanken, speziell die EZB, vorerst nicht die Zinsen erhöhen oder das Anleiheankaufprogramm stoppen werden – trotz hoher Inflationsraten. 

Matthias Schell, Senior Credit Analyst bei der LBBW, erwartet damit, dass sich zunächst auch nur vereinzelt bonitätsstarke Emittenten an den Markt wagen könnten. Insgesamt dürfte die Unsicherheit zu Zurückhaltung bei Neuemissionen führen. Schell geht außerdem davon aus, dass derzeit überdurchschnittliche Risikoaufschläge bezahlt werden müssten. „Erst mit einer Stabilisierung der Finanzmärkte wäre wieder eine Normalisierung der Emissionstätigkeit zu erwarten“, schreibt der Analyst.

Einer der nächsten Emittenten im Euro-Raum könnte Vonovia sein – der Wohnungskonzern steht in den Startlöchern für eine Anleihetransaktion, die Investoren-Gespräche sollten just am 24. Februar beginnen. Erst zwei Tage zuvor hatten die Bochumer ein neues ESG-Framework veröffentlicht. Auch ein Leiter Finanzen eines anderen Konzerns bestätigt: keine Aktivitäten am Corporate-Bond-Markt. Lediglich Staaten wagten sich mit Emissionen derzeit aus der Deckung.

Schuldscheinmarkt bleibt offen

Anders als am Bondmarkt sieht die Lage am deutschen Schuldscheinmarkt aus: „Der Schuldscheinmarkt zeigt sich in der aktuellen geopolitischen Krisensituation mit dem Russland-Ukraine Krieg sehr robust. Wir beobachten eine normale Frequentierung des Marktes durch die Darlehensnehmer, deren Offerten von den Investoren bislang gut aufgenommen werden“, kommentiert Karl-Heinz Bühner, Head of Corporate Debt Origination bei der LBBW. Dies reflektierte die Krisenresistenz des SSD-Marktes, wie sie auch schon in der Finanzkrise beobachtet werden konnte.

Herausforderung Cash Pooling mit Russland

Besonders das Cash Management vieler deutscher Unternehmen stellt die Ukraine-Russland-Krise vor Herausforderungen. Das betrifft vor allem das Instrument Cash Pooling, das ohnehin wegen der vielen Haftungsrisiken schwierig handhabbar und erst seit ein paar Jahren in Russland möglich ist.   

Beim Cash Pooling werden Überweisungen zwischen der Konzernobergesellschaft, der Cash-Pool-Führerin, und den teilnehmenden Tochtergesellschaften getätigt. Also in diesem Falle zum Beispiel zwischen der deutschen Gesellschaft und den russischen Töchtern. Wann Zahlungen auf welches Konto überwiesen werden, ist vertraglich geregelt. Es gibt auch externe Verträge zwischen den am Cash Pool beteiligten Gesellschaften und einer Bank. In diesem Vertrag sind hauptsächlich die technischen Modalitäten der täglichen Überweisungen, Zinsen und Gebühren geregelt. 

„Die infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine verhängten westlichen Sanktionen und die russischen Reaktionen hierauf bringen für deutsche Unternehmen, welche einen Cash Pool mit Beteiligung einer oder mehrerer russischer Töchter unterhalten, Unwägbarkeiten mit sich“, erklärt Alexandra Schluck-Amend, Partnerin bei der Kanzlei CMS in Stuttgart. Dennoch betont sie, dass die Lage im Fluss sei und Entwicklungen sehr schnell eintreten, sodass es für Treasurer gerade schwer ist, sich auf konkrete Maßnahmen im Voraus einzustellen.

 

Überweisungen äußerst schwierig

Demnach sieht Schluck-Amend auch noch keine praktischen Maßnahmen der deutschen Cash-Pool-Mütter. „Uns ist nicht bekannt, ob deutsche Unternehmen im Hinblick auf Cash Pooling bereits auf die Sanktionen und Gegenmaßnahmen reagiert haben“, sagt die Rechtsanwältin.  

Allerdings könnte sich das bald ändern. „Wenn der Cash Pool auf Bankseite von einer russischen Bank, die von Sanktionen betroffen ist, begleitet wird, dürfte sich die Durchführung der Überweisungen als äußerst schwierig gestalten“, glaubt sie.  

Mittlerweile ist öffentlich, dass sieben russische Banken (VTB, Bank Otkritie, Novikombank, Promsvyazbank, Rossiya Bank, Sovcombank und VEB) aus dem Swift-Netzwerk ausgeschlossen werden. Auch das von Russland verhängte Verbot, Devisen ins Ausland zu transferieren, könnte dem Fluss von Liquidität von einer russischen Cash-Pool-Teilnehmerin an eine deutsche Cash-Pool-Führerin entgegenstehen.

Cash Pooling: Sanktionen im Blick behalten

Was können betroffene Treasurer nun tun? „Erstens sollten sie genau im Blick behalten, welche Sanktionen gelten und welche noch verhängt werden“, sagt die CMS-Partnerin. Auch die russischen Gegenmaßnahmen müssten berücksichtigt werden. „Deutsche Unternehmen müssen die Vor- und Nachteile ihrer Tätigkeit auf dem russischen Markt abwägen. Im Kontext des Cash Poolings kann es angezeigt sein, russische Cash-Pool-Teilnehmerinnen aus dem Cash Pool auszuschließen. Sofortige Kündigungsrechte, von denen jederzeit Gebrauch gemacht werden kann, sollten in Cash-Pooling-Verträgen vorgesehen sein“, warnt sie.

Problematisch dürfte hier insbesondere der Fall sein, dass die russische Tochter eine negative Cash-Pool-Bilanz aufweist. Angesichts des Verbots für russische Staatsbürger, Devisen ins Ausland zu überweisen, dürfte sich die Rückzahlung an die deutsche Cash-Pool-Führerin als schwierig gestalten. Die Folge: Trapped Cash. Jedoch komme es hier darauf an, wie das russische Verbot im Details ausgestaltet ist.

„Sofortige Kündigungsrechte, von denen jederzeit Gebrauch gemacht werden kann, sollten in Cash-Pooling-Verträgen vorgesehen sein.“ 

Alexandra Schluck-Amend, CMS

Verzögerungen beim Scannen der Sanktionslisten

Konkret hat die EU neue Sanktionen gegen über 350 Personen und mehrere Banken verhängt, die jetzt in Kraft getreten sind. Wenn Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Sanktionen verstoßen, indem sie weiter Handel mit den sanktionierten Parteien treiben, droht eine Strafe. Pro Verstoß kann ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Es droht auch eine Freiheitsstrafe. 

Viele Unternehmen nutzten Softwareanbieter, um Sanktionslisten zu scannen. Allerdings kam es zuletzt wegen der raschen Aktualisierung dieser Listen zu Verzögerungen, berichten Spezialisten der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG. Manche Anbieter prüfen nicht die aktuellsten Listen. Die Unternehmen sollen laut einer KPMG-Anwältin bei ihren Anbietern nachfragen, ob diese die aktuellsten Sanktionslisten nutzen.  

Da die über 350 sanktionierten Personen Verflechtungen mit einer Vielzahl von Unternehmen haben, darunter auch deutschen Unternehmen, ist die Prüfung noch aufwendiger. Denn es müssen nicht nur die Kunden geprüft werden, sondern auch die Mehrheitsbeteiligungen von Kunden. Dazu können die Handelsregisterauszüge mit Software geprüft werden, und Geschäftspartner sollten angesprochen werden, um Daten abzufragen. Es geht nicht nur um Transaktionen in Russland, auch bei einer Transaktion in Deutschland kann es sein, dass Geschäfte mit einer sanktionierten Person getätigt werden.

Rechtlich existiert laut KPMG eine Schonfrist für Unternehmen, die garantieren soll, dass neue Sanktionen für Unternehmen zumutbar sind. Es kann aber sein, dass diese im aktuellen Fall nicht anwendbar ist, weil die Informationen zu der aktuellen Situation so prominent verfügbar sind. Die Berücksichtigung von Sanktionen sind für Unternehmen mit Russland-Geschäft eigentlich kein komplettes Novum, da bereits seit 2014 Sanktionen gegen gewisse Unternehmen und Personen bestehen. Das heißt, die Unternehmen mit Russlandhandel sollte schon gewisse Prozesse wie die Güterklassifizierung gehabt haben, die sie jetzt nur anpassen müssen.

Zahlungsflüsse gestalten sich schwierig

Wenn man im ersten Schritt geprüft hat, ob man ein Geschäft mit einer Person oder einem Unternehmen machen darf, steht im zweiten Schritt die Frage an, wie man sein Geld bekommt oder wie man Geld überweisen kann. Stehe ein Partner nicht auf der Liste, darf man ihn bezahlen, sagt die KPMG-Spezialistin. Allerdings darf man einen Partner nicht in bar bezahlen. Denn damit würde man gegen die neue EU-Verordnung 345 verstoßen. Die lautet nach Artikel 5i (1): Es ist verboten, auf Euro lautende Banknoten an Russland oder an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland — einschließlich der Regierung und der Zentralbank Russlands — oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen. 

Die Frage, ob alternative Zahlungen wie Bitcoin erlaubt sind, konnten von DerTreasurer befragte Experten nicht beantwortet werden: Noch sei nicht klar, wie Kryptowährungen definiert sind. Neben der rechtlichen Frage, ob eine Zahlung erlaubt ist, gibt es noch die praktischen Fragen: Ist der Handel überhaupt möglich und welche Reputationsschäden gehen damit einher?

Geldanlage birgt große Herausforderungen

Nicht nur Zahlungen, auch in der Geldanlage stellt die Ukraine-Krise Treasurer vor große Herausforderungen. Mögliche Geldanlagen in russische Wertpapiere stehen ohnehin schwer unter Druck. Viele Assetmanager haben ihre Russland- und Osteuropa-Fonds eingefroren, darunter etwa Union Investment. Hintergrund sei, dass der russische Aktienmarkt derzeit für ausländische Investoren eingeschränkt sei.

Aber auch abseits dieser konkreten Folgen, wirbelt die Ukrainekrise auch weltweit die Märkte durcheinander. „Es herrscht eine extrem große Unsicherheit. Die geopolitischen und wirtschaftlichen Auswirkungen sind noch überhaupt nicht absehbar“, erklärt Edgar Walk, Chefvolkswirt bei Metzler Asset Management.

„Es gibt kaum noch sichere Häfen mehr.“

Edgar Walk, Metzler Asset Management.

Lieferketten, Rohstoffmärkte, der Schienenverkehr, der Ölexport seien nur einige der betroffenen Bereiche. „Wir sehen daher schrumpfende Wachstumsprognosen bei gleichzeitig anziehenden Preisen – eine sogenannte Stagflation“, so Walk. Die Folge für das Portfolio? „Es gibt kaum noch sichere Häfen mehr“, kommentiert der Volkswirt. Einzig der Dollar könnte noch als sichere Alternative gelten, aber auch da sei völlig unklar, wie sich der Kurs entwickeln werde.

Counterparty-Risiken rücken in den Fokus

In früheren Krisen hätten Anleger oft den Geldmarkt für das kurzfristige, sichere Parken von Liquidität genutzt. „Da sich das aktuelle Umfeld tageweise ändert und Negativzins und Inflation gegen den Investor arbeiten, ist das nicht mehr so ohne weiteres sinnvoll“, erklärt Mathias Weil, Leiter des Teams Absolute Return & Wertsicherung bei Metzler Asset Management. Am Geldmarkt rücken nun die Bankenrisiken stärker in den Fokus.  

Generell müssen Treasurer die Counterpartyrisiken nun intensiv prüfen. Hat eine Tochtereinheit ein Konto bei einem russischen Geldhaus? Gibt es Derivate-Verträge? Einige Treasury-Abteilungen könnten vor allem auf der Commodity-Seite Probleme haben. Die russischen Banken VTB und Sberbank hatten sich bemüht, im Rohstoffhandel zum Powerhouse zu werden. Die VTB Commodities und VTB Capital Trading etwa haben ihren Sitz in der Schweiz und können durch die Sanktionen ihren Geschäften nun kaum nachgehen. Auch die Sberbank hat eine Commodity-Einheit in der Schweiz.  

Im längerfristigen Bereich funktionieren auch europäische Staatsanleihen in der unsicheren Lage nur noch begrenzt als stabilisierender Faktor. „Treasurer müssen Risiken nun viel stärker in den Blick nehmen. Sie sollten ihr Portfolio durchleuchten und Risikofaktoren identifizieren“, so Experte Weil von Metzler Asset Management. Dazu gehören aus seiner Sicht vor allem illiquide Assets, oder Assets, die illiquide werden könnten. Als Wertsicherungsexperte empfiehlt er im aktuellen Marktumfeld vor allem gute Risiko-Overlay-Strategien. Der entscheidende Vorteil dabei aus seiner Sicht: Die dafür genutzten Derivate seien bislang noch in jeder Krise hochliquide geblieben.

Vorerst Entwarnung von den TMS-Anbietern

Finanzierung, Geldanlage, Cash Pooling – aber wie sieht es mit den Systemen aus? Die Treasury-System-Anbieter scheinen von den Sanktionen gegen Russland bislang zumindest technisch nicht allzu hart getroffen zu sein. Der auf Zahlungsverkehr spezialisierte Cloudanbieter TIS schreibt auf Anfrage, dass alle Systeme und Funktionen „zuverlässig und vollumfänglich verfügbar“ seien. Man wolle schnell und pragmatisch helfen, weshalb das Sanktionsprüfungsmodul den Kunden derzeit kostenlos zur Verfügung stehe.  

Auch FIS und Serrala geben an, dass ihre Systeme und Abläufe nicht eingeschränkt werden durch den Ukraine-Krieg. FIS habe den Verkauf nach Russland schon vor Jahren eingeschränkt. SAP und Coupa ließen Anfragen von DerTreasurer zunächst unbeantwortet.

Tangieren Sanktionen die Lieferkette?

Das auf Lieferkettenfinanzierung spezialisierte und als Finanzinstitut regulierte Fintech CRX Markets hat alle Geschäftspartner überprüft, ob sie direkt oder indirekt von neuen Sanktionen betroffen sind. „Es ist keiner unserer angeschlossenen Unternehmenskunden, Finanzierungspartner oder Lieferanten tangiert. Ansonsten hätten wir den Lieferanten von der Finanzierung genommen“, sagt CFO Alexei Zabudkin, der selbst aus der Ukraine stammt. Man prüfe die Sanktionsregelungen nun täglich. Man bemühe sich zudem, Zulieferer aus der Ukraine zu unterstützen: „Wir haben auf unserem Marktplatz Lieferanten aus der Ukraine, da kommen alle Zahlungen an.“

Der US-Anbieter Kyriba hat laut der offiziellen Website ein Engineering-Team in Weißrussland, einem engen Verbündeten von Russlands Präsident Wladimir Putin. Auf Anfrage heißt es, keine der Kyriba-Funktionen sei von dem Krieg beeinträchtigt. Man habe darüber hinaus schon in den vergangenen 18 Monaten Ressourcen aus der Engineering-Einheit in Minsk in die Europäische Union gezogen. Kyriba sei nicht von einer einzigen Niederlassung abhängig und man werde Sanktionen weiterhin genau beobachten.

Große Unsicherheit meets Cybercrime

Generell berichten die TMS-Anbieter von einer hohen Unsicherheit bezüglich der Situation. Treasurer wollen wissen, unter welchen Umständen sie noch Zahlungen nach Russland ausführen dürfen und wie sie sicherstellen können, dass sie kein Geld an Personen oder Unternehmen auf der Embargoliste auszahlen. Auch mögliche Cyberangriffe bereiteten Sorgen, schreibt TIS. Konkurrent FIS registriert vor allem Anfragen zum Thema Risikomanagement. 

So bleibt die Lage denkbar unübersichtlich. In den kommenden Tagen dürfte sich der Nebel lichten, aber auch neue Fragestellungen hinzukommen. Haben Sie Anmerkungen oder Erfahrungen? Dann melden Sie sich gerne bei uns unter der nachfolgenden Mailadresse. 

Redaktion[at]derTreasurer.de

Die Autoren des Textes sind Antonia Kögler, Sarah Backhaus, Eva Brendel, Jakob Eich und Markus Dentz.